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Gebührenordnung zur Nutzung von Vereinsbooten für selbst organisierte Fahrten


Grundsätze:
1) Die Nutzung von Vereinsbooten durch Vereinsmitglieder ist kostenlos im Rahmen von
• Schnupperpaddeln
• KANU-Treff
• vereinsweit ausgeschriebenen Tagesfahrten oder Wochenendfahrten, die einen verantwortlichen Fahrtenleiter ausweisen und mindestens zwei Wochen vorher veröffentlicht werden über:
• Aushang im Bootshaus oder
• Email an alle Mitglieder oder
• Eintrag auf dem Kalender der WVS-Webseite


2) Die eigenständige Nutzung von Vereinsbooten durch Nichtmitglieder außerhalb des Schnupperpaddelns ist ausgeschlossen.


3) Das Vereinsboot wird inklusive dazugehöriger Spritzdecke und einer Schwimmweste und eines Paddels zur Nutzung ausgegeben.


4) Die Nutzung von Vereinsbooten wird abgerechnet entweder mit
• einer jährlichen Gebühr für eine Paddelsaison (01.Okt bis 30.Sep) oder mit
• einer täglichen Gebühr.


4.1) Die Gebühr nach dem Prinzip der jährlichen Abrechnung beträgt 75 EUR pro Paddeljahr (01. Okt bis 30. Sep). Dazu wird ein Bootshausschlüssel ausgegeben, wenn das Vereinsmitglied Punkt 5 erfüllt.


4.2) Die Gebühr nach dem Prinzip der täglichen Abrechnung beträgt 5 EUR pro Tag. Diese Gebühren sollen über das Jahr gesammelt werden und mit der/m Kassenwart/in separat abgerechnet werden.


5. Ein Bootshausschlüssel im Zusammenhang mit der Jahresgebühr wird nur an Vereinsmitglieder ausgegeben, die die Fähigkeit nachgewiesen haben sich auf dem Wasser sicher zu bewegen ohne sich selber oder andere in Gefahr zu bringen. Dies kann durch den erfolgreich bestandenen EPP der Stufe 2 oder einen vergleichbaren Nachweis geschehen. Ungeachtet dieser Befähigung übernimmt der Verein keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Vereinsboote entstehen.


6. Die Gebühr deckt die Kosten für die regelmäßige Pflege der Boote und des Zubehörs. Entstandene Schäden an den Booten oder am Zubehör sind eigenständig zu beheben. Entstandene Kosten sind vom Vereinsmitglied zu übernehmen.


7. Die vereinseigenen Bootstransportanhänger werden nach den Regeln der täglichen Gebühr abgerechnet. Es gibt keine jährliche Gebühr für die Anhänger.


Beschlossen am 27.03.23, gültig ab 16.04.2023
Der Vorstand

 

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