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Das Bootshaus ist der zentrale Punkt unseres Vereinslebens, Dreh- und Angelpunkt der sportlichen und geselligen Aktivitäten und gleichzeitig erster Eindruck und Visitenkarte für Gäste. Daher ist es selbstverständlich, dass Bootshaus und Anlagen sauber gehalten und pfleglich behandelt werden. Im einzelnen sind folgende Hinweise und Regelungen zu beachten:
 

Allgemeines

• Die Benutzung der Bootshausanlage geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein lehnt Haftung jeder Art ab. Für Diebstahl und Beschädigungen von Fahrzeugen, Garderobe, Wertsachen etc. haftet der Verein nicht. In der Bootshalle stehen Schließfächer zur Verfügung.
 
• Die Anordnungen der Platzwarte und Übungsleiter sind zu befolgen.
 
• Es wird ein sparsamer Umgang mit Energie und Wasser erwartet. Festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. 
 
• Wer das Bootshaus als letzter verlässt, hat sich davon zu überzeugen, dass alle Türen, Tore, Fenster und Rollos verschlossen und alle Geräte und Lichtquellen ausgeschaltet sind. Ist irgendwo noch ein Stromverbraucher eingeschaltet, leuchtet über der oberen Eingangstür die Deckenleuchte.
 
• Beim Verlassen des Geländes ist grundsätzlich die Schranke zu schließen.
 
• Der Bootshausschlüssel passt für die Bootshausaußentüren, das Garagentor sowie für die Schranke. Mitglieder, die einen Bootshausschlüssel haben, haben diesen sorgsam aufzubewahren. Er darf nicht an Nicht-Vereinsmitglieder ausgeliehen werden.
 
• Veranstaltungsprogramme dürfen nur an das dafür vorgesehenen Brett und nicht an Türen und Spinde geklebt werden.
 
• Private Veranstaltungen im Bootshaus bedürfen der Genehmigung des Vorstandes. Ansprechpartner ist der 1. Vorsitzende. Dabei ist eine Reinigung nach der Veranstaltung zu gewährleisten. Sämtliche Schäden, die verursacht wurden, sind vom Veranstalter umgehend zu beheben.
 

Bootslagerung und -pflege

• Die Bootsplätze werden vom Platzwart Elbe vergeben. Neue Boote müssen beim Bootshauswart angemeldet werden. Nicht jeder kann einen optimalen Platz erhalten, es sind daher auch ungünstigere Plätze zu akzeptieren.
 
• Die Boote müssen sauber eingelagert werden, da der Dreck immer auf die darunter liegenden Boote fällt.
 
• Das Harzen von Booten im Bootshaus ist nicht gestattet. Die Reparatur von Booten darf nur draußen oder in der „Gruft“ durchgeführt werden.
 
• Das Bootshaus ist stets sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
 
 

Spinde und Material

 
• Spinde werden vom Platzwart Elbe vergeben. Die Spinde sind pfleglich zu behandeln. Es dürfen keine Flüssigkeiten eingelagert werden.
 
• Zelte und Ausrüstung können auf dem Zwischenboden getrocknet werden. Das Material ist spätestens nach vier Tagen abzunehmen.
 
• Vereinsmaterialien (insbes. Vereinsboote) darf nur nach Absprache mit Wanderwart, 
Jugendwart, bzw. Sportwart entnommen und genutzt werden. Dabei ist jede Nutzung von Vereinsbooten im Vereinsfahrtenbuch zu dokumentieren.
 

Außenanlagen

 
• Das Abstellen von Fahrzeugen darf nur an den hierfür bestimmten Plätzen erfolgen. Das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet.
 
• Das Bedienen der Winde ist nur erwachsenen Vereinsmitgliedern, die mit der Winde vertraut sind, gestattet.
 
• Die Außenscheinwerfer können über die Schalttafel an der Bootshallentür eingeschaltet werden. Wer sie einschaltet, ist dafür verantwortlich, dass sie auch wieder ausgeschaltet werden (grüner Tastschalter = an, roter Tastschalter = aus). Beim Ausschalten blinken die Taster und man hört ein Relais takten. Die Scheinwerfer leuchten dann noch ca. 8-10 Minuten, so dass genug Zeit besteht, das Gelände zu verlassen.
 
• Vor Wasserentnahme an den Außenwasserhähnen muss erst der Tastschalter an der Schalttafel neben der Bootshallentür betätigt werden. Das Wasser läuft dann ca. 3 Minuten.
 
 
 
Hamburg, 15.05.2003
 
Der Vorstand
 

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